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26. März 2021

Seit 2005 in Deutschland, seit 2010 in Partnerschaft mit einer Deutschen, durchgehend erwerbstätig, Eigentumswohnung gekauft, 2019 eingebürgert, also jetzt auch ein Deutscher. Eine Bilderbuchgeschichte einer gelungenen Integration. Bevor die Kinder kommen, wollen Sie heiraten. Was ist daran so besonders? Machen andere auch so. Aber nicht, wenn das Standesamt Bielefeld mitmischt. Für eine Eheschließung müssen beide Verlobten u.a. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (nicht Geburtsurkunde) vorlegen. Dass er aber in Kinshasa/Kongo geboren ist, macht die Sache kompliziert.

Der Kongo bzw. die Demokratische Republik Kongo befindet sich seit 1996 in permanenten inländischen Auseinandersetzungen (1996-1997 Erster Kongokrieg // 1998-2003 Zweiter Kongokrieg // 2007-2009 Dritter Kongokrieg, seit 1994 andauernd bewaffnete Konflikte im Ostkongo).

Eine geregelte Verwaltung nach unseren Maßstäben ist nicht gegeben. In ländlichen Gebieten wurden vor 40 Jahren nur sporadisch Geburten registriert.  Erfreulicherweise hat C. eine Geburtsbescheinigung, die der zuständigen Bielefelder Behörde ausreichte, die Identität als geklärt zu betrachten und um aus ihm einen deutschen Staatsbürger zu machen. Nun hat er einen deutschen Pass und nur diesen. Wer kann erklären, WARUM das Standesamt Bielefeld die Eheschließung verweigert, obwohl es gerade im Bereich von Geburtsurkunden Ermessensspielräume gibt, z.B. eidesstattliche Versicherungen? Gibt es unterschiedliche Identitätsklärungen? Leider ist diese Art der Behandlung kein Einzelfall in Bielefeld. Im Wettstreit um die schlechteste und unwürdigste Behandlung von Bielefeldern macht dem Standesamt Bielefeld wohl so schnell keiner den Siegertitel streitig.

Zitatauszug Internetauftritt Stadt Bielefeld:

Einbürgerung – Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

„…Durch die Einbürgerung werden Sie deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.“

Zitatauszug Wikipedia:

…“Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag. Dies ist ein Erwerbsverfahren für ausländische Staatsbürger oder Staatenlose.“… Ein Staatenloser kann seine Identität nicht über sein Heimatland klären lassen, kann aber eingebürgert werden.

Und im Ernst: wenn das Standesamt Bielefeld bei seiner Haltung bliebe, könnte C. als Deutscher nie in Deutschland heiraten. Zwingt man Paare jetzt zur Heirat im Ausland? Oder zieht man besser um in Standesamtsbezirke, die sich im Grundgesetz auskennen und die Würde des Menschen und das Rechte auf Ehe und Familie achten?

·         Fortsetzung folgt, vielleicht auch mal im Fernsehen….


7. Januar 2021

In meinem Bekanntenkreis gibt es eine Frau mit Kleinwuchs. Nach einer komplizierten Hüft-OP und einer mehrwöchigen Reha wollte sie zu Hause weiter auf einem Ergometer trainieren, auch auf Anraten der behandelnden Klinik. Damit sollte eine zu frühzeitige, aber irgendwann notwendige neue OP verzögert werden.

Nun können Menschen mit z.B. 126 cm Körperlänge keinen handelsüblichen Ergometer benutzen. Es gibt eine kleine Firma, die sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit Kleinwuchs ausgerichtet hat und maßangefertigte Fahrräder und auch einen Ergometer auf Maß produziert. Das hat natürlich seinen Preis. Das Angebot wurde der AOK zugeschickt mit der Bitte um Kostenübernahme für ein Hilfsmittel. Abgelehnt wurde der Antrag, da ein Ergometer ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und somit nicht in die Zuständigkeit der Krankenkasse falle. Trotz Gutachten der Klinik, mehrseitiger Begründung, Widerspruch bis hin zur Klageandrohung gab es kein Einlenken der AOK.

 Ein dreiviertel Jahr später starteten wir einen neuen Versuch für ein maßangefertigtes Fahrrad. Ironischerweise hatte die AOK in der Ablehnung des Ergometers die Frage aufgeworfen, warum die Kundin nicht schon längst Fahrrad fahre. Nun gab es einen Kostenvoranschlag über ein maßangefertigtes Fahrrad zu einem ähnlichen Preis wie der Ergometer. Jetzt verlangte die AOK erneut ein aktuelles Gutachten der Klinik (diese sitzt im tiefsten Süden Deutschland und es gab schon Corona!), eine Stellungnahme der Physiotherapie und eine persönliche Stellungnahme meiner Bekannten, warum sie nun ausgerechnet Fahrrad fahren wolle.

 Nach einigen Wochen beschied der Medizinische Dienst der Krankenkassen den Antrag positiv. Welche Freude! Allerdings setzte die AOK noch eine Barriere: das Fahrrad hat keine Hilfsmittelnummer. Also muss jetzt ein Umweg über ein Sanitätshaus gegangen werden.

Und dann soll es endlich soweit sein !

 FAZIT: immer wieder das Gleiche – nicht locker lassen. In diesem Falle kann das Anliegen nicht richtiger sein, denn Kleinwuchs beinhaltet viele Probleme. Dann fehlt auch oft die Kraft, sich mit solchen Bürokratie-Hürden abzugeben, denn das „normale“ Leben macht schon Probleme genug.

7. Januar 2021

Ein Geflüchteter, den ich über meine Arbeit kennengelernt habe, hat sich sehr gut eingefügt in unsere Gesellschaft und bekam recht schnell eine Teilzeitarbeit als Integrationslotse im Auftrag der REGE bei der Stadt Bielefeld. Die Tätigkeit war befristet, das war auch o.k., denn andere wollten auch mal… Drei Monate vor Ende der Tätigkeit hat die REGE pflichtgemäß darauf hingewiesen, dass eine Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur erfolgen muss, um evt. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Zwischenzeitlich hatte der junge Mann auch einen Minijob gefunden und dies auch dem Sozialamt als Leistungsträger mitgeteilt (ist aktenkundig, wurde aber nicht bewertet). Die Meldung bei der Arbeitsagentur hatte zur Folge, dass Arbeitslosengeld bewilligt wurde. Dann gab es den Minijob und Asylbewerberleistungen. Das ist natürlich so nicht richtig, allerdings hatte der junge Mann keinerlei Überblick über die Konsequenzen und hat es nicht in böswilliger Absicht gemacht.

Eines Tages kam eine Aufrechnung des Sozialamtes, das nun alles zusammen getragen hatte. Die Gesamtrückzahlung sollte ca. 6000 Euro betragen. Ratlos fragte mich der junge Mann um Hilfe. Nach mehreren Anschreiben an das Sozialamt ohne schlüssige Antwort musste er erst eine Rechtsanwältin beauftragen, um die genaue Aufschlüsselung zu erhalten. Diese war nicht sehr übersichtlich, aber zumindest konnten die unterschiedlichen Bereiche zugeordnet werden (Asylbewerberleistungen, Mietübernahme, Arbeitslosengeld, Zahlung Rentenversicherung und Minijob).

Mit allen Daten und Bescheiden habe ich eine endlose Excel-Datei erstellt und es kam heraus, dass die geforderte Summe den Betrag um Einiges überstieg, der überhaupt verdient wurde.

Nach massiver Aufforderung an das Sozialamt kam eines Tages ein neuer Bescheid, der um ca. 1800 Euro geringer war als vorher. Eine Begründung liegt bis heute nicht vor. Durch Ratenzahlungsvereinbarung ist der junge Mann nun ab März 2021 schuldenfrei.

 FAZIT: wäre hier nicht nachgefragt worden, hätte der junge Mann deutlich zuviel zurückgezahlt.

Leider wurde die Frage WARUM ? nicht beantwortet.

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